Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die PRG-Online-Plattform„PRG CREW PORTAL“
Das PRG Crew Portal soll dem einfachen Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen PRG und den Mitarbeitern von PRG dienen. Der Austausch der zur Vertragsanbahnung und/oder Leistungserbringung dienenden Informationen soll dabei schneller und effektiver werden. Nachfolgende Grundsätze gelten für sämtliche Nutzer des PRG CREW PORTALS. Die Grundsätze finden Anwendung auf die Nutzung der Website CREW.PRG.DE bzw. CREW.PRG.COM sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains.
1. Definitionen und rechtliche Stellung
1.1 Nutzer
(1) Nutzer des PRG CREW PORTALS sind die Plattform-Teilnehmer und die Konzerngesellschaften der Production Resource Group, LLC (nachfolgend„PRG“).
(a) Plattform-Teilnehmer (TN) sind Personen oder Gesellschaften, die für PRG tätig werden möchten oder tätig sind bzw. deren Gesellschaften. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen werden mit der Registrierung und der zur Speicherung übermittelten Informationen, Daten und Dokumente anerkannt.
(b) Konzerngesellschaften sind Unternehmen, an denen die PRG direkt oder indirekt beteiligt ist und welche vorliegende Nutzungsbedingungen als verbindlich anerkennen. Die Konzerngesellschaften handeln als jeweils selbstständige juristische Personen.
(2) Die Nutzer räumen sich gegenseitig, soweit sie miteinander über das PRG CREW PORTAL kommunizieren und/oder Geschäfte abwickeln, das Recht ein, die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen zugrunde zu legen. Treten die Nutzer unter Nutzung des PRG CREW PORTALS in Kontakt, gelten die Regelungen vorliegender Nutzungsbedingungen zwischen den Nutzern.
1.2 Plattform-Betreiberin (PB)
(1) Als PB betreibt die Production Resource Group AG (PRG AG), Deutschland die Plattform PRG CREW PORTAL.
(2) Die PB ist in ihrer Funktion als PB in die Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüsse zwischen den Nutzern nicht involviert. Sie stellt die technischen Möglichkeiten für die Nutzung des PRG CREW PORTALS, dessen Anwendungen und für die Durchführung der Geschäftskontakte zur Verfügung und ist für die für den Betrieb der Plattform erforderlichen Dienste und Anwendungen verantwortlich.
(3) Der Geschäftskontakt und Vertragsschluss sowie die Erfüllung der unter Nutzung des PRG CREW PORTALS und der bereitgestellten Anwendungen geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Die PB ist nicht verantwortlich für die im Rahmen der Geschäftskontakte zwischen dem TN und den jeweiligen Konzerngesellschaften ausgetauschten Informationen und Daten.
1.3 Nachricht
Die Kommunikation erfolgt entweder innerhalb der Plattform über eingestellte Daten oder über einen Datenaustausch durch elektronische Übertragung von Informationen (z.B. E-Mail) in die Kommunikationseinrichtung des Empfängers.
2. Regelungsinhalt
Vorliegende Nutzungsbedingungen enthalten Regelungen für die Nutzung des PRG CREW PORTALS.
3. Anwendungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung des PRG CREW PORTALS und die damit verbundene elektronische Form der Kommunikation durch die Nutzer.
(2) Zur Abwicklung der einzelnen Geschäftskontakte bedienen sich die Nutzer der Informationsdienste des PRG CREW PORTALS.
(3) Die Inhalte der einzelnen Geschäftskontakte zwischen den Nutzern, d.h. zwischen dem TN und der Konzerngesellschaft, sind von vorliegenden Nutzungsbedingungen unabhängig und unterliegen den Vereinbarungen der Nutzer im jeweiligen Einzelfall.
4. Zulässige Nutzung der CREW.PRG.DE bzw. CREW.PRG.COM
(1) Die Nutzer verpflichten sich, das PRG CREW PORTAL nur bestimmungsgemäß zu benutzen.
(2) Die PB und die Nutzer verpflichten sich, keine rechtlich unzulässigen Inhalte auf dem PRG CREW PORTAL einzustellen oder diese für deren Übermittlung zu nutzen.
(3) Wird die PB für von den Nutzen entgegen Absatz 2 eingestellte oder übermittelte unzulässige Inhalte von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellen die Nutzer die PB von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
5. Kommunikationseinrichtungen und Pflichten bei der Kommunikation
Die Parteien verzichten auf die Anwendung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1, Nr. 1-3 und S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch.
6. Austausch und Wirksamkeit von Erklärungen
Eine elektronische Nachricht gilt erst dann als dem Empfänger zugegangen, wenn der Empfang vom Empfänger bestätigt wurde.
7. Datenbanken
(1) Die Datenbanken (DB) des PRG CREW PORTALS dienen der zentralen Verwaltung von Daten, Nachweisen etc. der Nutzer des PRG CREW PORTALS.
(2) Auf die vom TN eingetragenen Daten, Nachweise etc. greifen verschiedene PRG Anwendungen zu, die zur Prozesssteuerung erforderlich sind.
8. Administration und Autorisierungen
(1) Der TN bestätigt, dass er über ausreichende Vertretungsberechtigung zum Abschluss der über die Anwendungen abzuwickelnden Transaktionen verfügt.
(2) In vergleichbarer Weise sind die Anwender in den Konzerngesellschaften und der PB in den Konzerngesellschaften berechtigt.
9. Kosten
(1) Die PB stellt den Nutzern des PRG CREW PORTALS Informationen kostenneutral zur Verfügung.
(2) Jede Partei trägt ihre Kosten selbst, die ihr durch und im Zusammenhang mit ihrer Nutzung des PRG CREW PORTALS entstehen.
10. Sicherungspflichten/Fehlerprüfung und Fehlervermeidung
(1) Die PB und die Nutzer verpflichten sich, ihre Kommunikationseinrichtungen gegen unbefugten Zugriff Dritter, unbefugte Übermittlung von Informationen oder anderen Missbrauch, gegen Verlust von Ein- und Ausgabedaten, unbefugte Veränderungen der Daten sowie Zerstörung der elektronischen Informationen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu sichern.
(2) Die Parteien verpflichten sich, ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsverfahren und- maßnahmen einzuhalten. Dazu gehört auch die Überprüfung der Plausibilität des Ursprungs und der Integrität von empfangenen Nachrichten.
(3) Die Parteien haben sicherzustellen, dass Passwörter oder andere Zugangskennungen sorgfältig vergeben, weitergegeben, aufbewahrt und geheim gehalten werden, um Missbrauch zu vermeiden.
(4) Den Parteien sind die Risiken im Zusammenhang mit der Online Nutzung von Softwareprodukten bekannt.
(5) Die PB wird sich bemühen, den möglichst störungsfreien Lauf der im Rahmen des PRG CREW PORTALS eingesetzten Software sicherzustellen. Dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass nach dem Stand der Technik Software nicht vollständig fehlerfrei hergestellt warden kann.
(6) Jede Partei ist verpflichtet, im Falle der Störung des Kommunikationssystems alle ihr zur Schadensminderung zur Verfügung stehenden Maßnahmen der Fehleridentifikation und Fehlervermeidung zu ergreifen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Aufwand der Maßnahmen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur dadurch erreichbaren Schadensminderung steht.
11. Datenschutzrichtlinien
Siehe die ebenfalls auf den Webseiten "crew.prg.de" oder "crew.prg.com" veröffentlichte Datenschutzerklärung.
12. Archivierung und Aufbewahrung
Die Nutzer sind für die Einhaltung der bei Handelsdokumenten einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Aufbewahrungspflichten sowie für eine ordnungsgemäße Archivierung selbst verantwortlich. Zu diesem Zwecke haben die Nutzer das Recht, die eingestellten und übermittelten Dokumente auf eigenen Datenträgern zu speichern.
13. Geheimhaltung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen
(1) Die PB und die Nutzer verpflichten sich, die nachfolgend definierten vertraulichen Geheimhaltungsgegenstände strikt geheim zu halten, Dritten nicht zu offenbaren, sie ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden sowie, in Übereinstimmung mit den in vorliegendem Vertrag festgelegten Regeln, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um hinsichtlich der vertraulichen Geheimhaltungsgegenstände die Geheimhaltung zu wahren.
(2) Vertrauliche Geheimhaltungsgegenstände sind insbesondere alle Unterlagen, einschließlich vorliegende Nutzungsbedingungen, Daten, Informationen und Erkenntnisse die von der PB oder den Nutzern im Zusammenhang mit vorliegender Nutzungsbedingungen oder dessen Erfüllung eingebracht oder gegenseitig bekannt werden. Davon umfasst sind auch solche Daten, Informationen und Erkenntnisse, die im Rahmen des Zugangs oder der Nutzung einer Applikation oder des nicht öffentlichen Bereichs des PRG CREW PORTALS zur Verfügung gestellt oder ausgetauscht werden. Vertrauliche Geheimhaltungsgegenstände sind auch solche, die von der PB oder einem Nutzer eingebracht werden und ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind oder erkannt werden.
(3) Geheimhaltungsgegenstände sind gesichert aufzubewahren. Nach Abschluss der Zusammenarbeit sind schriftliche Informationen und Geheimhaltungsgegenstände -insbesondere ausgehändigtes oder erarbeitetes Material - vollständig gegenseitig zurückzugeben bzw. zu übergeben oder nach Abstimmung zu vernichten.
(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1gilt nicht für solche Geheimhaltungsgegenstände, für die die offenbarende Partei nachweisen kann, dass diese zur Zeit ihrer Übermittlung durch die bekannt gebende Partei bereits offenkundig, d. h. veröffentlicht oder allgemeinzugänglich gewesen sind, oder zur Zeit ihrer Übermittlung durch die bekanntgebende Partei bereits bekannt waren, oder nach ihrer Übermittlung durch die bekannt gebende Partei ohne Verschulden des Nutzer offenkundig werden, oder nach ihrer Übermittlung dem Nutzer von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden.
(5) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Gegenteiliges mitgeteilt wird, gelten auch die mit den Nutzern nach §15 AktG verbundenen Unternehmen als Dritte im Sinne dieser Verpflichtungserklärung.
14. Haftung
(1) Die PB und die Nutzer haften für Personenschäden sowie bei allen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenden Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften die PB und der Nutzer gleich aus welchem Rechtsgrund nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für den Ersatz von mittelbaren Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Nicht Gegenstand dieser Haftungsregelung sind Schäden, die im Zusammenhang stehen mit aus einem Geschäftskontakt zwischen den Nutzern etwaig auszutauschenden Dienstleistungen (z.B. Mängelhaftung, Haftung); diese Haftung unterliegt den jeweiligen Vereinbarungen zwischen den Nutzern für den einzelnen Geschäftskontakt.
(4) Die Schadensersatzpflicht tritt nur insoweit ein, als der Empfänger die mangelnde Echtheit, Richtigkeit oder Unversehrtheit der Nachricht nicht erkannt und bei angemessener Sorgfalt auch nicht hätte erkennen können.
(5) Ein Mitverschulden des jeweils anderen Teils ist diesem anzurechnen.
15. Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für eine unbestimmte Zeit.
(2) Die Nutzungsbedingungen können jederzeit verändert werden. Die registrierten TN werden über Änderungen informiert und können diese ablehnen. Die Ablehnung der Nutzungsbedingungen hat den Ausschluss aus der Plattform zur Folge.
(3) Die Gültigkeit von Einzelverträgen zwischen den Nutzern wird von einem Ausschluss aus der Plattform nicht berührt; insoweit gelten diese Nutzungsbedingungen für unter Nutzung der Anwendungen geschlossene Einzelverträge zwischen den Nutzern weiter.
(4) Der TN hat mit Beendigung seiner Geschäftsbeziehung zu einzelnen Konzerngesellschaften nach Wahl der jeweiligen Konzerngesellschaft von der PB erhaltene Daten und Software sowie Dokumente und Ähnliches bezogen auf die Zusammenarbeit mit dieser Konzerngesellschaft zu löschen bzw. zu vernichten oder an die jeweilige Konzerngesellschaft herauszugeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(5) Der TN hat nach Ausschluss aus der Plattform nach Wahl der PB alle von der PB erhaltenen Daten und Software sowie Dokumente und Ähnliches zu löschen bzw. zu vernichten oder an die PB herauszugeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Im Übrigen gilt Absatz 4 betreffend die Umfänge der Konzerngesellschaften.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist das für Hamburg zuständige Gericht, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen dieser Regelung entgegenstehen. Die PB ist auch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen. Soweit sich aus den Vereinbarungen zwischen den Nutzern betreffend den jeweiligen Geschäftskontakt zu einem Einzelvertrag eine abweichende Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarung getroffen ist, werden Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, die auch die Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag betreffen, entsprechend der so zwischen denNutzern vereinbarten Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarung entschieden.
(3) Die im Rahmen der Nutzung des PRG CREW PORTALS zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge und sonstigen Vereinbarungen richten sich nach dem aufgrund der jeweils vereinbarten Geschäftsbedingungen der betreffenden Konzerngesellschaft einschlägigem nationalen Recht und Gerichtsstand. Insofern entfaltet für Streitigkeiten allein aus und im Zusammenhang mit den Einzelverträgen Abschnitt 16 Absätze 1 und 2 keine Wirkung.
(4) Veröffentlichungen, die den Inhalt dieser Vereinbarung oder diese Vereinbarung selbst betreffen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die PB und die Konzerngesellschaften dürfen über diese Vereinbarung allgemein, ohne Nennung des TN, auch ohne dessen Zustimmung Veröffentlichungen vornehmen.
(5) Die Parteien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei mit dieser Geschäftsverbindung werben. Das schriftliche Einverständnis zur Werbung mit der Geschäftsverbindung ist vom TN von der zuständigen Stelle der PB einzuholen.
(6) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Parteien werden sich gemeinsam bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Klausel durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken in dieser Vereinbarung.
(7) Soweit nach diesem Vertrag eine Erklärung „schriftlich“ oder in „Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung den Aussteller erkennen lassen und der anderen Vertragspartei entweder als Original, als Telefax oder als E-Mail mit einfacher elektronischer Signatur übermittelt werden.
(8) Bei der Auslegung dieser Vereinbarung ist die deutschsprachige Version maßgeblich. Gegebenenfalls bestehende anderssprachige Fassungen, insbesondere die englische Fassung, dienen lediglich dem Verständnis.
Hamburg, Februar 2016
Production Resource Group AG
Deutschland
© Production Resource Group AG 2009-2016. Alle Rechte vorbehalten.